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,,... Dass Nur öffentlich Predige, Wer Gesandt Ist : Kanonistische Nachfragen und Perspektiven Zum Verbot der Laienpredigt.

By: Material type: TextTextSeries: Kirchen- und Staatskirchenrecht SeriesPublisher: Boston : BRILL, 2017Copyright date: ©2017Edition: 1st edDescription: 1 online resource (238 pages)Content type:
  • text
Media type:
  • computer
Carrier type:
  • online resource
ISBN:
  • 9783657786749
Genre/Form: Additional physical formats: Print version:: ,,... Dass Nur öffentlich Predige, Wer Gesandt IstLOC classification:
  • BV4235.L3 H355 2017
Online resources:
Contents:
Intro -- „… dass nur öffentlich predige,wer gesandt ist." -- INHALT -- ABKÜRZUNGEN -- EINLEITUNG -- DIE RECHTSLAGE BEZÜGLICH DER LAIENPREDIGT NACH DEM CIC/1917 -- 1.1 Die Systematische Einordnung der Normen über die Predigt im CIC/1917 und erste Folgerungen -- 1.2 Die Universalkirchliche Normierung der Predigt im CIC/1917 -- 1.2.1 Die Predigtvollmacht -- 1.2.2 Die Predigterlaubnis -- 1.2.3 Das Predigtrecht des Bischofs -- 1.2.4 Die Predigtpflicht des Bischofs und des Pfarrers -- 1.2.4.1 Die Predigtpflicht des Bischofs -- 1.2.4.2 Die Predigtpflicht des Pfarrers -- 1.2.5 Die Befähigung und die Eignung zur Predigt -- 1.2.5.1 Die Befähigung zur Predigt -- 1.2.5.2 Die Eignung zur Predigt -- 1.2.6 Die Teilnahme an Predigten -- 1.2.7 Die rechtliche Umschreibung der Predigt -- 1.2.7.1 Die formalen Gesichtspunkte -- 1.2.7.2 Die inhaltlichen Gesichtspunkte -- 1.2.7.3 Die methodischen Gesichtspunkte -- 1.2.8 Zusammenfassung -- 1.3 Die Liturgierechtliche Normierung der Predigt -- 1.3.1 Zum Verhältnis zwischen kodikarischem und liturgischem Recht -- 1.3.2 Die Ordnung der Predigt in den Rubriken -- 1.3.3 Zur liturgischen Praxis und Reflexion -- 1.3.4 Zusammenfassung -- 1.4 Das Laienpredigtverbot und das Verständnis des Laien -- 1.4.1 Das kirchliche Einschreiten gegen die Laienpredigt im 12. und 13. Jahrhundert -- 1.4.2 Das Verständnis des Laien im Kontext der Laienpredigtverbote des 12. und 13. Jahrhunderts -- 1.4.3 Das Verständnis des Laien im kodikarischen Recht -- 1.4.4 Zusammenfassung -- 1.5 Zusammenfassung des ersten Teils -- 2 DIE IMPULSE DES II. VATIKANISCHEN KONZILS FÜR DIE NEUBEWERTUNG DER PREDIGT UND IHRE WIRKUNG -- 2.1 Die theologische Grundlegung in Beschlüssen des Konzils -- 2.1.1 Das neue Selbstverständnis der Kirche als Volk Gottes -- 2.1.2 Die Laien als aktive Glieder des Gottesvolkes und als Mitträger der Verkündigung.
2.1.3 Die Feier der Liturgie in der Einheit von Wort und Sakrament -- 2.1.4 Das Verständnis der Predigt und der Homilie -- 2.1.5 Zusammenfassung -- 2.2 Die Umsetzung in der nachkonziliaren Gesetzgebung -- 2.2.1 Die Einheit der beiden Tische von Wort und Sakrament -- 2.2.2 Die Homilie als verpflichtender Bestandteil der Liturgie -- 2.2.3 Die Definition der Homilie -- 2.2.4 Die Bestimmungen zur Feier von Wortgottesdiensten an Sonntagen -- 2.2.5 Die weiteren Bestimmungen zur Homilie -- 2.2.5.1 Die Berechtigung zur Homilie im Wortgottesdienst -- 2.2.5.2 Die Berechtigung zur Homilie in der Eucharistiefeier -- 2.2.5.3 Die Eignung für die Predigt -- 2.2.6 Zusammenfassung -- 2.3 Die Rezeption des Konzils in Beschlüssen der Gemeinsamen Synode -- 2.3.1 Die Verantwortung aller Gläubigen für die Verkündigung -- 2.3.2 Das Glaubenszeugnis von einzelnen Gläubigen im Gottesdienst -- 2.3.3 Die amtliche Beauftragung von Laien zur Predigt -- 2.3.4 Zusammenfassung -- 2.4 Zusammenfassung des zweiten Teils -- 3 DIE NORMEN ZU PREDIGT UND HOMILIE IM CIC/1983 -- 3.1 Die rechtssystematische Einordnung der Normen zu Predigt und Homilie im CIC/1983 -- 3.2 Die universalkirchliche Normierung der Predigt im CIC/1983 -- 3.2.1 Die Teilhabe der Gläubigen an der Verwirklichung des Verkündigungsdienstes -- 3.2.1.1 Die allgemeine Teilhabe aller Gläubigen an der Verwirklichung des Verkündigungsdienstes -- 3.2.1.2 Die Teilhabe der Gläubigen am Verkündigungsdienst aufgrund einer besonderen Sendung -- 3.2.2 Die Predigtaufgabe der Priester -- 3.2.3 Das Predigtrecht der Bischöfe und ihre Aufsicht über die Predigt -- 3.2.3.1 Das Predigtrecht der Bischöfe -- 3.2.3.2 Die Aufsicht der Bischöfe über die Predigt -- 3.2.4 Die Predigtbefugnis der Priester und Diakone -- 3.2.5 Die Erlaubnis zur Predigt -- 3.2.6 Die Zulassung von Laien zur Predigt -- 3.2.7 Der Inhalt und die Methode der Predigt.
3.2.8 Zusammenfassung -- 3.3 Die Normierung der Homilie und der anderen Formen der Predigt im CIC/1983 -- 3.3.1 Die Normierung der Homilie -- 3.3.1.1 Das rechtliche Verständnis der Homilie -- 3.3.1.2 Die Vorschrift und die Empfehlung der Homilie -- 3.3.1.3 Die Reservation der Homilie -- 3.3.2 Die anderen Formen der Predigt -- 3.3.3 Die Predigt im Wortgottesdienst -- 3.3.4 Zusammenfassung -- 3.4 Zusammenfassung des dritten Teils -- 4 DIE AMTLICHE REZEPTION DER KODIKARISCHEN NORMEN ZUR PREDIGT UND HOMILIE -- 4.1 Die amtliche Rezeption der Normen zu Predigt und Homilie auf universalkirchlicher Ebene -- 4.1.1 Die Formen der universalkirchlichen Rezeption -- 4.1.1.1 Direktorien -- 4.1.1.2 Instruktionen -- 4.1.1.3 Authentische Interpretationen -- 4.1.1.4 Lehrschreiben -- 4.1.1.5 Liturgische Gesetzgebung -- 4.1.2 Die einzelnen Dokumente der universalkirchlichen Rezeption -- 4.1.2.1 Die Verweigerung der Dispensmöglichkeit von der Reservation der Homilie -- 4.1.2.2 Die Homilie in der sonntäglichen Wort-Gottes-Feier -- 4.1.2.3 Die ökumenische Weitung von Ansprache und Predigt -- 4.1.2.4 Die Homilie als eine besondere Form der Katechese -- 4.1.2.5 Die Laienpredigt als bloße Ersatzhandlung -- 4.1.2.6 Die besondere Wirksamkeit der priesterlichen Predigt -- 4.1.2.7 Die Laienpredigt als absoluter Ausnahmefall -- 4.1.2.8 Die Homilie als beziehungsreicher Dialog -- 4.1.2.9 Der liturgische Charakter der Homilie -- 4.1.3 Zusammenfassung -- 4.2 Die amtliche Rezeption der Normen zu Predigt und Homilie auf der Ebene der Deutschen Bischofskonferenz -- 4.2.1 Der Beschluss der DBK zum Predigtdienst von Laien -- 4.2.2 Die Regelung der Predigt in Wort-Gottes-Feiern am Sonntag -- 4.2.3 Der liturgische Predigtdienst von hauptberuflich tätigen Laien -- 4.2.4 Zusammenfassung -- 4.3 Zusammenfassung des vierten Teils -- 5 AUSBLICK -- 5.1 Die Befugnis zur Predigt.
5.2 Die Predigt in der Muttersprache der Gläubigen -- 5.3 Die Regelung der Laienpredigt als dezentrale Aufgabe -- UNIVERSALKIRCHLICHE QUELLEN -- PARTIKULARKIRCHLICHE QUELLEN -- LITERATUR -- SONSTIGE INTERNETVERÖFFENTLICHUNGEN.
Summary: Sind die Bestimmungen zur Laienpredigt eine Anleitung zur Schizophrenie? Das jedenfalls meint ein Autor, der sich zu einer entsprechenden Neuregelung dieser Frage in der Schweiz im Jahr 2015 äußert. Das offizielle Verbot der Laienpredigt sorgt immer noch für Aufregung. Das kirchenrechtlich und rechtsgeschichtlich ausgerichtete Werk fragt nach der Entstehung und Begründung des soge-nannten Laienpredigtverbots. So untersucht es z.B. Entscheidungen mittelalterlicher Synoden, aber auch Dokumente des II. Vatikanischen Konzils. Dabei stellt sich heraus, dass es im Kern gar nicht um die Predigt geht, sondern um einen Streit um das Kirchenbild. Daher wurde in den vergangenen Jahrzehnten die Frage der Laienpredigt immer mehr zu einem Konflikt um die Kompetenzen von Priestern und Laien hochstilisiert. Tatsächlich muss es aber um die Frage gehen, wer eine Sendung zur Predigt erhalten kann. Das Konzil hat hierfür die Türen für Laien weit geöffnet. Der Impuls von Papst Franziskus, manche Fragen auf teilkirchlicher und nicht auf weltkirchlicher Ebene zu lösen, eröffnet neue Perspektiven.
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Intro -- „… dass nur öffentlich predige,wer gesandt ist." -- INHALT -- ABKÜRZUNGEN -- EINLEITUNG -- DIE RECHTSLAGE BEZÜGLICH DER LAIENPREDIGT NACH DEM CIC/1917 -- 1.1 Die Systematische Einordnung der Normen über die Predigt im CIC/1917 und erste Folgerungen -- 1.2 Die Universalkirchliche Normierung der Predigt im CIC/1917 -- 1.2.1 Die Predigtvollmacht -- 1.2.2 Die Predigterlaubnis -- 1.2.3 Das Predigtrecht des Bischofs -- 1.2.4 Die Predigtpflicht des Bischofs und des Pfarrers -- 1.2.4.1 Die Predigtpflicht des Bischofs -- 1.2.4.2 Die Predigtpflicht des Pfarrers -- 1.2.5 Die Befähigung und die Eignung zur Predigt -- 1.2.5.1 Die Befähigung zur Predigt -- 1.2.5.2 Die Eignung zur Predigt -- 1.2.6 Die Teilnahme an Predigten -- 1.2.7 Die rechtliche Umschreibung der Predigt -- 1.2.7.1 Die formalen Gesichtspunkte -- 1.2.7.2 Die inhaltlichen Gesichtspunkte -- 1.2.7.3 Die methodischen Gesichtspunkte -- 1.2.8 Zusammenfassung -- 1.3 Die Liturgierechtliche Normierung der Predigt -- 1.3.1 Zum Verhältnis zwischen kodikarischem und liturgischem Recht -- 1.3.2 Die Ordnung der Predigt in den Rubriken -- 1.3.3 Zur liturgischen Praxis und Reflexion -- 1.3.4 Zusammenfassung -- 1.4 Das Laienpredigtverbot und das Verständnis des Laien -- 1.4.1 Das kirchliche Einschreiten gegen die Laienpredigt im 12. und 13. Jahrhundert -- 1.4.2 Das Verständnis des Laien im Kontext der Laienpredigtverbote des 12. und 13. Jahrhunderts -- 1.4.3 Das Verständnis des Laien im kodikarischen Recht -- 1.4.4 Zusammenfassung -- 1.5 Zusammenfassung des ersten Teils -- 2 DIE IMPULSE DES II. VATIKANISCHEN KONZILS FÜR DIE NEUBEWERTUNG DER PREDIGT UND IHRE WIRKUNG -- 2.1 Die theologische Grundlegung in Beschlüssen des Konzils -- 2.1.1 Das neue Selbstverständnis der Kirche als Volk Gottes -- 2.1.2 Die Laien als aktive Glieder des Gottesvolkes und als Mitträger der Verkündigung.

2.1.3 Die Feier der Liturgie in der Einheit von Wort und Sakrament -- 2.1.4 Das Verständnis der Predigt und der Homilie -- 2.1.5 Zusammenfassung -- 2.2 Die Umsetzung in der nachkonziliaren Gesetzgebung -- 2.2.1 Die Einheit der beiden Tische von Wort und Sakrament -- 2.2.2 Die Homilie als verpflichtender Bestandteil der Liturgie -- 2.2.3 Die Definition der Homilie -- 2.2.4 Die Bestimmungen zur Feier von Wortgottesdiensten an Sonntagen -- 2.2.5 Die weiteren Bestimmungen zur Homilie -- 2.2.5.1 Die Berechtigung zur Homilie im Wortgottesdienst -- 2.2.5.2 Die Berechtigung zur Homilie in der Eucharistiefeier -- 2.2.5.3 Die Eignung für die Predigt -- 2.2.6 Zusammenfassung -- 2.3 Die Rezeption des Konzils in Beschlüssen der Gemeinsamen Synode -- 2.3.1 Die Verantwortung aller Gläubigen für die Verkündigung -- 2.3.2 Das Glaubenszeugnis von einzelnen Gläubigen im Gottesdienst -- 2.3.3 Die amtliche Beauftragung von Laien zur Predigt -- 2.3.4 Zusammenfassung -- 2.4 Zusammenfassung des zweiten Teils -- 3 DIE NORMEN ZU PREDIGT UND HOMILIE IM CIC/1983 -- 3.1 Die rechtssystematische Einordnung der Normen zu Predigt und Homilie im CIC/1983 -- 3.2 Die universalkirchliche Normierung der Predigt im CIC/1983 -- 3.2.1 Die Teilhabe der Gläubigen an der Verwirklichung des Verkündigungsdienstes -- 3.2.1.1 Die allgemeine Teilhabe aller Gläubigen an der Verwirklichung des Verkündigungsdienstes -- 3.2.1.2 Die Teilhabe der Gläubigen am Verkündigungsdienst aufgrund einer besonderen Sendung -- 3.2.2 Die Predigtaufgabe der Priester -- 3.2.3 Das Predigtrecht der Bischöfe und ihre Aufsicht über die Predigt -- 3.2.3.1 Das Predigtrecht der Bischöfe -- 3.2.3.2 Die Aufsicht der Bischöfe über die Predigt -- 3.2.4 Die Predigtbefugnis der Priester und Diakone -- 3.2.5 Die Erlaubnis zur Predigt -- 3.2.6 Die Zulassung von Laien zur Predigt -- 3.2.7 Der Inhalt und die Methode der Predigt.

3.2.8 Zusammenfassung -- 3.3 Die Normierung der Homilie und der anderen Formen der Predigt im CIC/1983 -- 3.3.1 Die Normierung der Homilie -- 3.3.1.1 Das rechtliche Verständnis der Homilie -- 3.3.1.2 Die Vorschrift und die Empfehlung der Homilie -- 3.3.1.3 Die Reservation der Homilie -- 3.3.2 Die anderen Formen der Predigt -- 3.3.3 Die Predigt im Wortgottesdienst -- 3.3.4 Zusammenfassung -- 3.4 Zusammenfassung des dritten Teils -- 4 DIE AMTLICHE REZEPTION DER KODIKARISCHEN NORMEN ZUR PREDIGT UND HOMILIE -- 4.1 Die amtliche Rezeption der Normen zu Predigt und Homilie auf universalkirchlicher Ebene -- 4.1.1 Die Formen der universalkirchlichen Rezeption -- 4.1.1.1 Direktorien -- 4.1.1.2 Instruktionen -- 4.1.1.3 Authentische Interpretationen -- 4.1.1.4 Lehrschreiben -- 4.1.1.5 Liturgische Gesetzgebung -- 4.1.2 Die einzelnen Dokumente der universalkirchlichen Rezeption -- 4.1.2.1 Die Verweigerung der Dispensmöglichkeit von der Reservation der Homilie -- 4.1.2.2 Die Homilie in der sonntäglichen Wort-Gottes-Feier -- 4.1.2.3 Die ökumenische Weitung von Ansprache und Predigt -- 4.1.2.4 Die Homilie als eine besondere Form der Katechese -- 4.1.2.5 Die Laienpredigt als bloße Ersatzhandlung -- 4.1.2.6 Die besondere Wirksamkeit der priesterlichen Predigt -- 4.1.2.7 Die Laienpredigt als absoluter Ausnahmefall -- 4.1.2.8 Die Homilie als beziehungsreicher Dialog -- 4.1.2.9 Der liturgische Charakter der Homilie -- 4.1.3 Zusammenfassung -- 4.2 Die amtliche Rezeption der Normen zu Predigt und Homilie auf der Ebene der Deutschen Bischofskonferenz -- 4.2.1 Der Beschluss der DBK zum Predigtdienst von Laien -- 4.2.2 Die Regelung der Predigt in Wort-Gottes-Feiern am Sonntag -- 4.2.3 Der liturgische Predigtdienst von hauptberuflich tätigen Laien -- 4.2.4 Zusammenfassung -- 4.3 Zusammenfassung des vierten Teils -- 5 AUSBLICK -- 5.1 Die Befugnis zur Predigt.

5.2 Die Predigt in der Muttersprache der Gläubigen -- 5.3 Die Regelung der Laienpredigt als dezentrale Aufgabe -- UNIVERSALKIRCHLICHE QUELLEN -- PARTIKULARKIRCHLICHE QUELLEN -- LITERATUR -- SONSTIGE INTERNETVERÖFFENTLICHUNGEN.

Sind die Bestimmungen zur Laienpredigt eine Anleitung zur Schizophrenie? Das jedenfalls meint ein Autor, der sich zu einer entsprechenden Neuregelung dieser Frage in der Schweiz im Jahr 2015 äußert. Das offizielle Verbot der Laienpredigt sorgt immer noch für Aufregung. Das kirchenrechtlich und rechtsgeschichtlich ausgerichtete Werk fragt nach der Entstehung und Begründung des soge-nannten Laienpredigtverbots. So untersucht es z.B. Entscheidungen mittelalterlicher Synoden, aber auch Dokumente des II. Vatikanischen Konzils. Dabei stellt sich heraus, dass es im Kern gar nicht um die Predigt geht, sondern um einen Streit um das Kirchenbild. Daher wurde in den vergangenen Jahrzehnten die Frage der Laienpredigt immer mehr zu einem Konflikt um die Kompetenzen von Priestern und Laien hochstilisiert. Tatsächlich muss es aber um die Frage gehen, wer eine Sendung zur Predigt erhalten kann. Das Konzil hat hierfür die Türen für Laien weit geöffnet. Der Impuls von Papst Franziskus, manche Fragen auf teilkirchlicher und nicht auf weltkirchlicher Ebene zu lösen, eröffnet neue Perspektiven.

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